Solarförderung
Ihr Nachbar hat schon eine? Und freut sich über das elegante Renditeobjekt auf seinem Dach? Kein Wunder: Als Betreiber einer Photovoltaikanlage werden Sie zum Stromlieferanten und verdienen mit der Einspeisung "Ihres" sauberen Stroms in das öffentliche Netz gutes Geld.
Aufgrund der Vorteile der Photovoltaik für die Umwelt wird die Anschaffung einer Solar-Anlage von der Bundesregierung unterstützt: durch eine im EEG geregelte attraktive Einspeisevergütung und die Vergabe günstiger Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das garantiert Ihnen:
- 20 Jahre gesicherten Kapitalrücklauf
- Feste, lukrative Vergütungssätze
- Hohe Investitionssicherheit
Als Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre garantiert ist.
Das bedeutet: Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie. Für eine in 2009 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z.B. bis 2030 eine gleichbleibende Vergütung.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich aber nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt. Sie sinkt pro Jahr um einen bestimmten Prozentsatz.
Vergütungssätze ab 2008 (in Cent/kWh):
Anlagentyp | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
Freiflächenanlage | 35,49 | 31,94 | 28,43 | 21,50 |
Dachanlage bis 30 kW | 46,75 | 43,01 | 39,14 | 29,26 |
Dachanlage ab 30 kW | 44,48 | 40,91 | 37,23 | 27,83 |
Dachanlage ab 100 kW | 43,99 | 39,58 | 35,23 | 26,34 |
Dachanl. ab 1000 kW | 43,99 | 33,00 | 29,37 | 23,26 |



